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Wie kann ich Wiederholungsintervalle an meine Bedürfnisse anpassen

Wiederholungsintervalle für Audits, Inventarprüfungen, Risikobewertungen etc. müssen ganzzahlig sein. Wenn Sie z.B. eine Inventarprüfung zwei mal im Jahr durchführen möchten können Sie als Intervall nicht 0,5 Jahre eintragen. Bitte wählen Sie einfach die nächstkleinere Einheit und rechnen Sie den Zeitraum um, z.B. 6 Monate statt 0,5 Jahre.